Das Erd-Wahlgrab
Das Erd-Wahlgrab verfügt über folgende wichtige Merkmale:
- Ruhefrist von 20 Jahren
- Verlängerung des Nutzungsrechts unbegrenzt und mit frei wählbaren Laufzeiten möglich
- Lage der Grabstelle kann auf dem Friedhof frei ausgewählt werden
- Grabpflege (persönlich oder durch Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei) unbedingt erforderlich
- Aufstellung eines Grabmals möglich
- Pro Stelle kann zusätzlich eine Urne auf diesem Grab bestattet werden, die Laufzeit der Grabstelle beträgt dann erneut 20 Jahre. Ein weiterer Sarg kann erst nach Ablauf der 20jährigen
Ruhefrist beigesetzt werden.
- Stellen sind als Einzel-, Doppel-, Dreier- und Viererstellen (sog. Familiengräber) möglich
- Reservierung einer verfügbaren Nachbarstelle zu Lebzeiten durch Erwerb des Nutzungsrechts möglich
- Grabart in der Regel auf allen Friedhöfen vorhanden
Das Erd-Reihengrab
Folgende Merkmale gelten für das Erdreihengrab:
- Ruhefrist von 20 Jahren
- Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich
- Lage auf dem Friedhof nicht frei wählbar; das aktuelle Grabfeld wird der Reihe nach weiterbelegt
- Grabpflege (persönlich oder durch Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei) meist erforderlich. Einige Friedhöfe bieten pflege-freie Gräber an; dies muss bei der Friedhofsverwaltung erfragt
werden.
- Aufstellung eines Grabmals möglich
- Die Nachbettung (weitere Beisetzung) einer Urne ist hier nicht möglich.
- Reservierung von Nachbarstellen generell nicht möglich.
- Grabart auf den meisten Friedhöfen vorhanden.
Das anonyme Erdgrab
Geltende Merkmale für anonyme Erdgräber:
- Ruhefrist von 20 Jahren
- Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich
- Lage auf dem Friedhof nicht frei wählbar; das aktuelle Grabfeld wird der Reihe nach weiterbelegt.
- Grabpflege nicht erforderlich, da keine Grabgestaltung gestattet
==> Grüne Wiese
- Ein Grabmal darf nicht aufgestellt werden
- Keine Nachbettungen möglich
- Keine späteren Umbettungen in andere Grabstellen möglich.
- Keine Reservierung von Nachbarstellen möglich.
- Grabart nur auf wenigen Friedhöfen vorhanden.
Memoriam-Garten
Einige Friedhöfe Berlins verfügen über sogenannte Memoriam-Gärten. Es handelt sich dabei um eine ganze Abteilung, ein ganzes Grabfeld, dass liebevoll und landschaftsarchitektonisch hochwertig
angelegt und gepflegt wird.
Die Belegung der Memoriam-Gärten erfolgt gemischt, was bedeutet, dass sich dort sowohl Urnenreihen- als auch Erdreihengräber befinden.
In den Kosten für einen Platz im Memoriam-Garten finden sich die Gebühren für einen Grabstein nach vorgegebener Auswahl sowie die Kosten für 20jährige Pflege der Anlage, der Beete und der Gräber
ansich. Auf Wunsch sind gegen Zahlung einer Differenz auch Grabsteine nach persönlichen Vorstellungen möglich. Eigene Bepflanzung ist auch hier nicht erforderlich.
Die Kosten für die Grabstelle werden mit der Friedhofsverwaltung abgerechnet, die Gebühren für den Memoriam-Garten mit der Friedhof Treuhand Berlin.
Die oberirdische Beisetzung von Särgen in
Schiebegräbern (ähnlich
einem Kolumbarium) ist hier in Deutschland nicht mehr möglich.
Einzig Personen, die hohe religiöse Ämter bekleideten können in einigen Kirchen und Kathedralen noch in
sogenannten Gruften in Nischengräbern beigesetzt werden.