Klassische Urnengrabstätten

Das Urnen-Wahlgrab

 

Das Urnen-Wahlgrab verfügt über folgende wichtige Merkmale:

 

  • Ruhefrist von 20 Jahren
  • Verlängerung des Nutzungsrechts unbegrenzt und mit frei wählbaren Laufzeiten möglich
  • Lage der Grabstelle kann auf dem Friedhof frei ausgewählt werden
  • Grabpflege (persönlich oder durch Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei) unbedingt erforderlich
  • Aufstellung eines Grabmals möglich
  • Pro Stelle (1Meter x 1Meter) können dann zusätzlich drei weitere Urnen auf diesem Grab bestattet werden. Die Laufzeit der Grabstelle verlängert sich mit jeder weiteren Beisetzung wieder um 20 Jahre.
  • Reservierung einer verfügbaren Nachbarstelle zu Lebzeiten durch Erwerb des Nutzungsrechts möglich
  • Grabart in der Regel auf allen Friedhöfen vorhanden

 

Das Urnen-Reihengrab

 

Folgende Merkmale gelten für das Urnenreihengrab:

 

  • Ruhefrist von 20 Jahren
  • Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich
  • Lage auf dem Friedhof nicht frei wählbar; das aktuelle Grabfeld wird der Reihe nach weiterbelegt
  • Grabpflege (persönlich oder durch Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei) meist erforderlich. Einige Friedhöfe bieten pflegefreie Gräber an; dies muss bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
  • Aufstellung eines Grabmals möglich
  • Die Nachbettung (weitere Beisetzung) einer Urne ist hier nicht möglich.
  • Reservierung von Nachbarstellen generell nicht möglich.
  • Grabart auf den meisten Friedhöfen vorhanden.

 

Das anonyme Urnengrab

 

Folgende Merkmale gelten für das anonyme Urnengrab:

 

  • Ruhefrist von 20 Jahren
  • Verlängerung des Nutzungsrechts NICHT möglich
  • Lage auf dem Friedhof nicht frei wählbar; das aktuelle Grabfeld wird der Reihe nach weiterbelegt.
  • Grabpflege nicht erforderlich, da keine Grabgestaltung gestattet
    ==> Grüne Wiese
  • Ein Grabmal darf nicht aufgestellt werden
  • Keine Nachbettungen möglich
  • Keine späteren Umbettungen in andere Grabstellen möglich.
  • Keine Reservierung von Nachbarstellen möglich.
  • Grabart auf vielen städtischen Friedhöfen vorhanden.
  • Blumenablage an der Stelle ist nur am Tage der Beisetzung möglich.
    Später müssen mitgebrachte Blumen an einem zentralen Sammelplatz für Blumen abgelegt werden

 

 

Kolumbarium, Urnenwand und Urnenstele

 

 

Ein Merkmal haben all diese Grabstellen gemeinsam:

 

  • Sie sind oberirdisch gelegen, manche im Freien und manche auch in Räumen, Gängen oder sogar Kirchen.
     
  • Je nach Träger der Grabanlage werden die Fächer als Einzel- oder Doppelkammern angeboten. Dies bedeutet, dass auch eine weitere Urne in der Grabkammer beigesetzt werden kann. Die Ruhefrist beginnt ab Tag der Folgebeisetzung neu zu laufen.
     
  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.
     
  • Die Grabkammern sind frei wählbar und können, je nach Vorgaben mit Steinplatten oder Glasplatten verschlossen werden.
     
  • Vasen und Kerzen können direkt an der Verschlussplatte befestigt werden.

 

Leider ist diese Form von Grabstelle nicht auf allen Friedhöfen verfügbar und es ist ratsam, sich bereits vor Eintritt des Sterbefalles zu informieren, ob auf dem gewünschten Friedhof eine oberirdische Grabanlage vorhanden ist oder welcher Friedhof in der Umgebung diese anbietet.

 

 

Ruhegemeinschaften

 

 

Auf vielen Friedhöfen Berlins finden sich inzwischen sogenannte Ruhe-gemeinschaften.
Oftmals handelt es sich dabei um einstige große Familiengrabstellen, die nunmehr zur Ruhegemeinschaft umgewandelt wurden. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es jedoch auch viele neu angelegte Ruhegemeinschaften. In einer Ruhegemeinschaft finden zwischen 20 und  40 Urnen in Urnen-Reihenstellen Platz. 
Zusätzlich erwirbt man über die Friedhof Treuhand Berlin eine 20jährige Grab-Pflege sowie eine namentliche Nennung des Verstorbenen auf Namensplatten, Granitstelen oder Glasplatten. 
Die Ruhefristen belaufen sich, wie bei Urnen-Reihenstellen üblich, auf 20 Jahre und eine Verlängerung darüber hinaus ist NICHT möglich. 

 

Die Vorteile, die mit einer Ruhegemeinschaft einhergehen liegen klar auf der Hand:


Man hat 
 

  • eine Anlaufstelle wie bei einem Reihen- oder Wahlgrab, 
  • eine namentliche Nennung und 
  • immer eine, je nach Jahreszeit bepflanzte und gepflegte Grabstelle.
     

Die Kosten, die einmalig für diese Grabpflege und die namentlich Nennung entstehen, mögen auf den ersten Blick kostspielig klingen, wenn man diesen Preis aber auf 20 Jahre herunterrechnet ergibt sich ein Betrag von unter 50,00 EUR pro Jahr. Dies ist, wenn man die Grabstelle selber pflegen würde, ein Betrag den man schnell erreicht. Abgesehen davon, dass man selbst noch Hand anlegen und regelmässig wässern müsste.

Es handelt sich hierbei also um eine tatsächliche Alternative zu der anonymen grünen Wiese, die die Anlaufstelle vermissen lässt und der echten Arbeit, die Wahl- und Reihengräber verursachen, insbesondere vor dem Hintergrund, ob man diese Arbeit selbst über 20 Jahre tätigen könnte.

Die Kosten für die Grabstelle werden mit der Friedhofsverwaltung abgerechnet, die für die Grabpflege und die Namensnennung mit der Friedhof Treuhand Berlin.
Da die Ruhegemeinschaften auf allen Friedhöfen unterschiedlich aussehen, ist es ratsam, sich diese auf dem bevorzugten Friedhof anzusehen. 

 

 


Memoriam-Garten

 

 

Einige Friedhöfe Berlins verfügen über sogenannte Memoriam-Gärten. Der Unterschied zu den Ruhegemeinschaften besteht darin, dass es sich nicht um eine große Gemeinschaftsgrabstelle handelt sondern um eine ganze Abteilung, ein ganzes Grabfeld, dass liebevoll und landschafts-architektonisch hochwertig angelegt und gepflegt wird.

 

Die Belegung der Memoriam-Gärten erfolgt gemischt, was bedeutet, dass sich dort sowohl Urnenreihen- als auch Erdreihengräber befinden.

 
In den Kosten für einen Platz im Memoriam-Garten finden sich die Gebühren für einen Grabstein nach vorgegebener Auswahl sowie die Kosten für 20jährige Pflege der Anlage, der Beete und der Gräber ansich. Auf Wunsch sind gegen Zahlung einer Differenz auch Grabsteine nach persönlichen Vorstellungen möglich. Eigene Bepflanzung ist auch hier nicht erforderlich.

 

Wie auch bei den Ruhegemeinschaften werden die Kosten für die Grabstelle mit der Friedhofsverwaltung abgerechnet, die Gebühren für den Memoriam-Garten mit der Friedhof Treuhand Berlin.

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