Urkunden und Dokumente

Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, werden für alle standardmäßigen 

Abmeldungen und darüber hinaus für die von Ihnen eventuell zusätzlich gewünschten Abmeldungen folgende Dokumente und Urkunden benötigt:

 

Urkunden

 

  • Bei ledigen Verstorbenen:
    Geburtsurkunde
     
  • Bei minderjährigen Verstorbenen:
    Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern, wenn nicht verheiratet, ebenfalls die Geburtsurkunden
     
  • Bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft befindlichen Verstorbenen:
    Heiratsurkunde oder Familienbuch-Abschrift oder Stammbuch oder Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft
     
  • Bei geschiedenen Verstorbenen:
    Identische Urkunden wie bei Verheirateten, zusätzlich jedoch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder eine aktuelle Abschrift aus dem Heiratsregister wenn die Scheidung dort eingetragen ist.
     
  • Bei verwitweten Verstorbenen: Identische Urkunden wie bei Verheirateten, zusätzlich jedoch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder eine aktuelle Abschrift aus dem Heiratsregister wenn der Tod dort eingetragen ist.
     
  • Ist die verstorbene Person im Ausland geboren, hat aber jetzt einen deutschen Reisepass oder Personalausweis, so wird die Einbürgerungsurkunde benötigt.
     
  • Wurde zu Lebzeiten eine Namensänderung vollzogen so wird die
    Erklärung zur Namensänderung benötigt.

 

Die jeweiligen Urkunden werden zur Beurkundung des Sterbefalles auf dem jeweiligen Standesamt benötigt. Können diese Urkunden nicht sofort beigebracht werden, ist damit nicht die geplante Beisetzung gefährdet. Es verzögert sich jedoch die Ausstellung der Sterbeurkunden.

 

Urkunden, die Sie nicht beibringen können, können auf Wunsch gern bei den jeweiligen Ämtern beschafft werden. 

 

 

Dokumente

 

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenausweis oder Rentenbescheid/Kontoauszug, aus dem die Rentenversicherungsnummer(n)  hervorgeh(t)en
  • Betriebsrentendaten oder VBL-Daten
  • Schwerbeschädigtenausweis 
  • Gewerkschaftsausweis bzw. Nachweis der Mitgliedschaft
  • Graburkunde, falls eine bestehende Grabstelle genutzt werden soll
  • Nachweis über anerkannte Berufskrankheiten
  • Police(n) der Sterbegeld- oder Lebensversicherung(en)


Auf Wunsch werden auch weitere Abmeldungen und Kündigungen gegen Aufpreis nach Aufwand/Umfang übernommen. 

 

 

 

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