Wenn ein Sterbefall eingetreten ist …

 

Je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist, sind unterschiedliche Schritte zu unternehmen.

 

In der eigenen Wohnung

 

Ist die verstorbene Person in der eigenen Wohnung verstorben, so informieren Sie möglichst zuerst den Hausarzt oder den behandelnden Arzt. Dieser hat die Person behandelt, kennt die Krankenakte und kann vor Ort in der Regel einen natürlichen Tod bescheinigen.

 

Können Sie die jeweiligen Ärzte nicht erreichen, dann wenden Sie sich im Raum Berlin unter der Rufnummer 030-31 00 31 an die kassenärztliche Vereinigung. Diese wird einen Arzt schicken, der den Tod bescheinigt. Bitte legen Sie für diesen Fall alle verfügbaren Arztbriefe und Krankenberichte bereit, denn leider ist es oftmals so, dass diese Ärzte die Person nicht kannten und darum als Todesursache ungewiss ankreuzen müssen. Dies hat zur Folge, dass die Polizei in den Fall involviert wird.

 

Ist der Arzt vor Ort gewesen, so können Sie entscheiden, wann der Verstorbene abgeholt werden soll. Vielleicht gibt es weitere Angehörige, die gern Abschied nehmen würden und unter Umständen eine längere Anfahrt haben. Oder vielleicht möchten Sie den Verstorbenen gern selbst waschen, einkleiden und herrichten. Bis zu 36 Stunden kann der Verstorbene noch zu Hause bleiben.

Wenn Sie dies nutzen möchten, so treffen Sie entsprechende Vorrichtung, drehen Sie während der Heizperiode die Heizkörper ab oder verdunkeln Sie im Sommer den Raum und lassen die Fenster geschlossen.

 

 

Im Krankenhaus

 

Ist der Tod in einem Krankenhaus eingetreten, so wird sich dort der diensthabende Arzt um die Todesfeststellung kümmern. Sie können mich gern über den Sterbefall informieren und einen Termin für ein Trauergespräch vereinbaren. Mehr ist zu diesem Zeitpunkt auch nicht möglich, denn eine Abholung ist nur gegen Vorlage einer Vollmacht, unter der Woche und auch dort nur zu bestimmten Zeiten möglich. Bitte nutzen Sie die gewonnene Zeit, um sich in Ruhe Gedanken über die Bestattung zu machen. Sollten Sie den Verstorbenen nochmals sehen wollen, so besteht auch hier die Möglichkeit, dies zu tun. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten dafür bei der zuständigen Stationsleitung, denn der Verstorbene wird in der Regel zeitnah in die Pathologie des Krankenhauses verlegt.

 

 

In einem Senioren- oder Pflegeheim

 

Wenn der Tod in einem Seniorenheim eingetreten ist, so wird der Bereitschaftsarzt von der jeweiligen Pflegedienstleitung gerufen. Gern können Sie dann auch noch Abschied nehmen.

Bitte klären Sie mit der Pflegedienstleitung, wie lange der Verstorbene noch verbleiben darf.

Manch eine Einrichtung verfügt über einen kleinen Klimaraum, der es ermöglicht, die Abholung z. B. auf den Tag oder gar einen Arbeitstag zu verlegen. Dies spart Ihnen den Zuschlag für Wochenend- oder Nachtabholungen. Leider haben nicht alle Einrichtungen die Möglichkeit und so bleibt dann nur eine Abholung sobald der Arzt vor Ort war. Bitte informieren Sie mich über den Sterbefall, sobald der Arzt den Tod bescheinigt hat. Erst dann kann ein Termin für die Abholung vereinbart werden. Gern können Sie der Abholung beiwohnen und auch ich bin auf Wunsch dann an Ihrer Seite.

 

 

In einem Hospiz

 

Sollte Ihr Angehöriger in einem Hospiz verstorben sein, so wird der behandelnde Arzt durch die Pflegedienstleitung gerufen. In der Regel ist es in den Hospizen üblich, dass den Angehörigen auch die 36 Stunden Zeit für die Abschiednahme eingeräumt werden. Man kann kommen wann und so oft man möchte und Sie vereinbaren innerhalb dieser Zeit einen Termin mit mir für die Abholung des Verstorbenen und das darauf folgende Trauergespräch. Gern können Sie der Abholung beiwohnen und auf Wunsch bin auch ich dann vor Ort.

 

 

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